Rechtliches

AGB’s

1. Allgemeines

1.1.
Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (nachfolgend AGB genannt) bilden die Grundlage des Geschäftsverkehrs der Cleanness Facility AG (nachfolgend Cleanness) mit dem Kunden. Sie bilden die Voraussetzung für das Zustandekommen von Leistungen, welche Cleanness für den Kunden erbringt. Die jeweils gültigen AGB der Cleanness gelten auch bei Zusatz- und/oder Folgeaufträgen des Kunden, dies selbst wenn sie nicht explizit genannt oder dem Vertragswerk beigelegt werden. Die jeweils gültigen AGB liegen in der Regel Offerten und Auftragsbestätigungen bei, können bei der Cleanness bestellt werden und sind über www.cleanness.ch abrufbar.

1.2.
Bestimmungen, AGB oder ähnliches des Kunden sowie Abreden in Abweichung der vorliegenden AGB sind für die Cleanness nur verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch für den Fall, dass Cleanness Kenntnis von anderslautenden Bestimmungen erlangt hat und diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftlichkeitsvorbehaltsklausel.

1.3.
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, ist dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil der AGB durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Regelung zu ersetzen, die inhaltlich der AGB am nächsten kommt.

2. Angebot und V ertragsschlus

2.1.
Sämtliche Angebote der Cleanness (z.B. im Internet, auf Flyern, Offerten etc.) sind freibleibend und unverbindlich.

2.2.
Ein Vertrag zwischen der Cleanness und dem Kunden kommt durch Absenden der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Cleanness oder durch Erbringung der Leistung durch Cleanness zustande.

3. Preise

3.1.
Die Kostenberechnung basiert in der Regel auf einer Besichtigung durch Clean ness vor Ort

3.2
Erhöht sich der Preis nach Abgabe des Angebotes durch die Cleanness oder nach Zustandekommen des Vertrages aufgrund einer Änderung der Berechnungsgrundlage (z.B. Erhöhung der Mindestlöhne im GAV, Erhöhungen von Sozial- oder Privatversicherungsbeiträgen, Teuerung, Gesetzesänderungen, Einführung neuer Gebühren/Abgaben etc.), unterliegt dieser dem entsprechenden Aufschlag. Cleanness ist berechtigt, Preisanpassungen ohne Kündigung des Vertrages und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist an den Kunden weiter zu belasten. Eine angemessene Preiserhöhung erfolgt ausserdem insbesondere (nicht abschliessend) wenn:

  • Art und Umfang der vereinbarten Leistung eine Änderung erfahren haben inkl. Mehrleistungen an Arbeit und/oder Material;
  • Überzeitzuschläge und Zuschläge für Nacht- Feiertags- und Sonntagsarbeit, welche vom Ku11den oder seinem Beauftragten verlangt wird, entrichtet werden.


3.3.
Für zusätzliche Leistungen, die nach Zustandekommen des Vertrages durch den Kunden in Auftrag gegeben werden, sind die üblichen Preise der Cleanness geschuldet.

3.4.
Die aus einem Auftrag erwachsenden Gebühren und Abgaben (wie z.B. MWST, Abfall- oder Entsorgungsabgaben etc.) gehen zulasten des Kunden. Ebenfalls gehen sämtliche Abfall- und Entsorgungskosten zulasten des Kunden.

3.5.
Notwendige Maschinen, Geräte und Reinigungsprodukte werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Sofern Arbeitsgeräte von Drittunternehmungen verwendet werden, ist Cleanness berechtigt, dem Kunden die bei ihr angefallenen Kosten weiterzuverrechnen. Der Kunde stellt für das Deponieren von Maschinen und Reinigungsmaterialien auf Wunsch von Cleanness unentgeltlich geeignete und abschliessbare Räume zur Verfügung.' Der Kunde stellt sodann das zur Auftragsausführung erforderliche Warm- und Kaltwasser sowie den elektrischen Strom unentgeltlich zur Verfügung.

4. Vertragsdauer und Kündigung, vorzeitige Vertragsbeendigung

4.1.
Der Vertrag ist falls nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Monats schriftlich per Einschreiben gekündigt werden. Ab dem 3. Vertragsjahr verlängert sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate.

4.2.
Ist eine Leistung der Cleanness aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich oder verletzt dieser eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, ist die Cleanness- berechtigt, entschädigungslos und per sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die Cleanness ist diesfalls voll schadlos zu halten, inkl. Entschädigung für entgangenen Gewinn.

4.3.
Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung oder einem Vertragsrücktritt durch den Kunden ist Cleanness in jedem Fall voll schadlos zu halten, inkl. Entschädigung für entgangenen Gewinn.

5. Zahlungsbedingungen, Verrechnungsverbot

5.1.
Zahlungen haben innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzüge zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, schuldet der Kunde einen Verzugszins von 7% p.A.

5.2.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung werden Mahngebühren von CHF 25.-- pro Mahnung fällig. Der jederzeitige Vertragsrücktritt ohne Einhaltung der Kündigungsfristen, die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und/oder von Schadenersatzansprüchen bleiben Cleanness vorbehalten

5.3.
Dem Kunden steht kein Rückbehaltungsrecht der Rechnungsforderung zu. Zur Verrechnung ist der Kunde nur berechtigt, sofern Forderungen rechtskräftig festgestellt und/oder von Cleanness schriftlich anerkannt sind.

6. Auftragsausführung und Personal

6.1.
Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den zu reinigenden Objekten zu gewährleisten. Für abgegebene Schlüssel und Badges stellt Cleanness eine Quittung aus. Der Kunde hat die Rückgabe ebenfalls zu quittieren.

6.2.
Der Kunde sorgt für eine unentgeltliche Zurverfügungstellung von ParkierMöglichkeiten beim zu reinigenden Objekt.

6.3.
Fällt bei wiederkehrenden Leistungen die vereinbarte Leistung auf einen Feiertag, wird diese - sofern vom Kunden vorgängig nicht anders gewünscht - nach Wahl der Cleanness am Vor- oder Folgetag ausgeführt.

6.4.
Das Entstauben und Reinigen von Objekten wie Schränken oder Regalen ab einer Höhe von 170cm ist in der Unterhaltsreinigung sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart nicht enthalten.

6.5.
Cleanness ist für die Rekrutierung, die laufende Schulung und Überwachung ihres Personals verantwortlich. Sie unterrichtet das eingesetzte Personal über die örtlichen Gegebenheiten beim Kunden und hält dieses dazu an, die beim Kunden geltenden Weisungen und Richtlinien zu befolgt.

6.6.
Personalwechsel werden dem Kunden mitgeteilt. Bei Absenzen des angestammten Personals ist Cleanness darum bemüht, ausreichend instruiertes und qualifiziertes Ersatzpersonal zu stellen.

6.7.
Das Personal ist der Treue-, Sorgfalts- und Schweigepflicht unterstellt. Kinder, Drittpersonen und Tiere dürfen nicht zur Arbeit mitgenommen werden. Während der Arbeit besteht für die Mitarbeiter der Cleanness ein Alkohol- und Rauchverbot.

7. Abwerbeverbot
Der Kunde darf während der Dauer des Vertrages sowie während drei Jahren nach dessen Beendigung weder direkt noch indirekt Mitarbeiter der Cleanness für Arbeiten einstellen resp. beauftragen. Bei Verletzung dieser Bestimmung schuldet der Kunde Cleanness eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Jahresumsatzes, mindestens jedoch CHF 10'000.00. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1.
Die Abnahme der Leistungen der Cleanness ist vom Kunden als mängelfrei anerkannt, sofern dieser nicht innerhalb eines Arbeitstages schriftlich und unter Angabe der genauen Beanstandung eine Mängelrüge an die Cleanness richtet. Ungenügende oder verspätete Beanstandungen haben Verwirkung der Mängelrechte zur Folge.

8.2.
Die Cleanness hat vor Geltendmachung anderer Mängelrechte stets das Recht auf Nachbesserung.

8.3.
Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen vornehmen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Cleanness Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

8.4.
Von der Gewährleistung und Haftung der Cleanness ausgeschlossen sind sämtliche Schäden, die nicht nachweisbar infolge mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, fehlende Instruktionen resp. Informationen seitens des Kunden über das zu reinigende Objekt (wie insbesondere spezielle Reinigungshinweise für Oberflächenbehandlungen etc.), Missachtung von Betriebsvorschriften, Missachtung von Betriebs-oder Wartungsanweisungen der Cleanness, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebs- und Reinigungsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von der Cleanness ausgeführter Reinigungs- oder Unterhaltsarbeiten, sowie infolge aller anderer Gründe, die nicht die Cleanness zu vertreten hat. Ausgeschlossen sind sodann sämtliche Folgeschäden und mittelbare Schäden.

8.5.
Eine allfällige Haftung der Cleanness ist betragsmässig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Preises für den jeweiligen Vertrag. Bei wiederkehrenden Leistungen gelten sechs Monatsumsätze als vereinbarter Preis.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-Oftringen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht, unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere des Wiener Kaufrechtes vom 11.4.1980).

Cleanness Facility AG 062 216 86 86
Zurichstrasse 52 4665
2025 Cleanness Facility AG